Pflege KV
In Österreich gibt es seit 1993 das Pflegegeld, welches mit Steuergeldern finanziert wird. Mit dieser Geldleistung kann zumindest ein kleiner Teil der pflegebedingten Mehraufwendungen ausgeglichen werden
. Wie hoch der Betrag ist, richtet sich, unabhängig von der Ursache der Pflegebedürftigkeit, nach dem Ausmaß der Pflegebedürftigkeit. Die Einschätzung der Pflegebedürftigkeit erolgt mit Hilfe der 7 Pflegestufen. Das Pflegegeld wird von der jeweiligen Pensionsversicherung des Pflegebedürftigen verwaltet.
Forderung: 35 Stunden Woche
In den nächsten 10 Jahren müssen in Österreich 76.000 neue Pflegekräfte eingestellt werden. Die Beschäftigten im Pflege- und Sozialbereich fordern deshalb eine 35 Stunden Woche mit Lohnausgleich. Dies würde für Teilzeitkräfte mehr Lohn bedeuten.
Des weiteren müssen die Pflegeberufe attraktiver sein und die Arbeitsbedingungen verbessert werden, da alle Beschäftigten an einer emotionalen und körperlichen Grenze arbeiten.
Vorteile einer verkürzten Arbeitszeit:
- mehr Flexibilität
- weniger Krankenstand der Beschäftigten
- mehr Motivation der Mitarbeiter
- Einstellung von mehr Pflegekräften bedeutet eine bessere Pflegequalität
- geringerer Krankenstand, dadurch profitiert der Staat langfristig von mehr Steuereinnahmen
Forderungen und Streiks der Beschäftigten
Die Arbeitnehmer der Sozial-, Gesundheits- und Pflegeberufe fordern eine 35 Stunden Woche. Aus Angst, dass dieses Modell in anderen Berufsgruppen Vorbildwirkung erhält, lehnt die ÖVP die 35 Stunden Woche mit vollem Lohnausgleich ab, aber gerade diese Forderung ist so wichtig für das Pflegepersonal.
Gründe:
- der Pflegeberuf ist hart, er fordert viel psychische und körperliche Leistungskraft, schlechte Bezahlung, für Arbeitnehmer mit Kind unattraktiv, 70 % arbeiten in Teilzeit und nehmen schlechtere Löhne in Kauf
- Die Gewerkschaften bezeichnen die Verhandlungen als verfahren und drohen mit Streiks. Es gab Anfang Februar 2020 eine Protestwoche mit Aktionen in allen Bundesländern z. B. die Betriebsräteversammlung in Linz oder eine Kundgebung in Wien am 5. Februar 2020.
In den vergangenen Wochen wurde im Rahmen der KV-Verhandlungen ein finanzielles Gesamtpaket geschnürt. Geplant war eine schrittweise und mehrjährige Einführung der 35 Stunden Woche sowie eine Reform des Kollektivvertrages und jährliche Gehaltserhöhungen. Dies wird aber von den Arbeitgebern offensichtlich aus ideologischen Gründen abgelehnt.
Rechtliche Grundlagen für ein Praktikum in Österreich
Es gibt verschiedene Arten von Praktika mit unterschiedlichen Vorschriften im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht.
Ein Praktikum kann ein Arbeits- oder ein Ausbildungsverhältnis sein. Ausschlaggebend hierfür ist die tatsächliche Ausgestaltung des Praktikums. Bei einem Praktikum als Arbeitsverhältniss gelten alle arbeitsrechtlichen Vorschriften einschließlich der Tarifverträge.
Beim Praktikum im Ausbildungsverhältnis stehen Lern- und Ausbildungszwecke im Vordergrund und unterliegen nicht dem Arbeitsrecht.
Erläuterungen zu den einzelnen Praktikumsarten
Pflichtpraktikum:
- der Inhalt richtet sich nach den Ausbildungsvorschriften und Lehrplänen – unbezahlte Pflichtpraktika haben einen Unfallversicherungsschutz
- bezahlte Praktika unterliegen einer Pflichtversicherung nach ASVG
Volontariate:
- ist in der Regel ein Ausbildungsverhältnis
- die Anwendung und Erweiterung von Fähigkeiten stehen im Vordergrund
- nur in der Unfallversicherung pflichtversichert
Ferialarbeitsverhältnisse:
- Schüler und Studenten arbeiten aus Gründen des Geldverdienens
- es ist nicht verpflichtend, wie ein Pflichtpraktikum, vorgeschrieben
- ist ein Arbeitsverhältnis für das arbeitsrechtliche Vorschriften bestehen
- pflichtversichert nach dem ASVG
Praktikum nach Hochschulausbildung:
- dienen zum Einstieg ins Berufsleben
- müssen beim zuständigen Krankenversicherungsträger zur Sozialversicherung angemeldet werden