Kündigt sich Familienzuwachs an, so handelt es sich hierbei in den meisten Fällen um ein besonders freudiges Ereignis. Sehr schnell stellen sich die werdenden Eltern aber die Frage, welches Karenzmodell am besten geeignet ist, um genug Geld zur Verfügung zu haben und gleichzeitig aber auch dem neuen Familienmitglied bzw. der gesamten Familie die Zeit zu geben, die sie braucht.
Seit 1. März 2017, an dem einige neue Beschlüsse in Bezug auf die Regelung des Kindergeldes gefasst wurden, sind sich viele Menschen unsicher, wenn es um das Thema Karenzgeld geht. Bei uns erfahren Sie, zwischen welchen Varianten Sie wählen können, was es mit dem sogenannten „Kinderbetreuungsgeld-Konto“ auf sich hat und welche Sie sie in Anspruch nehmen dürfen.
Zudem wollen wir abschließend die wichtigsten Fragen rund um das Thema Karenzgeld klären.
Karenzmodelle im Überblick
Generell ist es möglich, als frischgebackener Elternteil zwischen 365 und 851 Tage zu Hause zu bleiben und Karenzgeld in Form des Kinderbetreuungsgeld-Kontos zu beziehen, wobei diese Bezugsdauer auf 456 und 1063 Tage verlängert werden kann, wenn sich beide Eltern dazu entschließen, eine berufliche Auszeit zu nehmen, um sich um das gemeinsame Kind zu kümmern.
Alternativ kann zudem das sogenannte einkommensabhängige Kindergeld gewählt werden.
Karenzmodell 1: pauschale finanzielle Leistungen mit Kinderbetreuungsgeld-Konto
War Ihr Verdienst in der Vergangenheit nicht allzu hoch und möchten Sie nun nach der Geburt Ihres Kindes zu Hause bleiben, so ist es in den meisten Fällen empfehlenswert, das sogenannte gehaltsunabhängige Karenzmodell zu wählen.
In diesem Fall steht Ihnen ein pauschales Kinderbetreuungsgeld zur Verfügung, das je nach Dauer der Karenz monatlich ausbezahlt wird und wie bereits erwähnt zwischen 365 und 851 Tagen oder bei Inanspruchnahme beider Elternteile 456 bis1063 Tage ausbezahlt wird.
Pauschale Kinderbetreuungsgeldmodelle im Vergleich
- Die Karenz-Variante 30+6
- Bei dieser Variante handelt es sich um das längste Karenzmodell, das Ihnen als frischgebackene Eltern zur Verfügung steht, denn sollten Sie sich als alleiniger Elternteil dazu entschließen, zu Hause zu bleiben können Sie das bei diesem Modell bis zum vollendeten 30. Lebensmonat Ihres Kindes. Ist das der Fall erhalten Sie € 14,53 pro Tag und somit ca. € 436 monatlich. Entschließen sich die Eltern dazu, die Karenzzeit untereinander aufzuteilen, kann diese sogar bis zum vollendeten 36. Lebensmonat des Kindes verlängert werden. Handelt es sich um eine Mehrlingsgeburt, so stehen Ihnen zusätzlich € 7,27 täglich für jedes weitere Kind zu.
- Karenz-Variante 20+4
- Entscheiden Sie sich für dieses Modell des Kinderbetreuungsgeldes, stehen Ihnen monatlich ca. € 624 zur Verfügung, wobei es sich hier um einen Tagessatz von € 20,80 handelt. Wird die Karenzzeit wiederum unter beiden Elternteilen aufgeteilt ist es möglich, dass einer der beiden Elternteile bis zum Ende des 24. Lebensmonat die Betreuung des Kindes übernimmt. Bei einer Mehrlingsgeburt stehen Ihnen in diesem Fall zusätzliche € 10,40 pro Tag und pro Kind zur Verfügung.
- • Karenz-Variante 15+3
- Sollten Sie sich für das Karenz-Modell 15 + 3 entscheiden, haben Sie die Möglichkeit, das neugeborene Kind bis zu seinem vollendeten 15. Lebensmonat zu Hause zu betreuen und Sie haben sich somit für die zweitkürzeste Variante des pauschalen Karenzgeldes entschieden. Als antragstellender Elternteil erhalten Sie somit € 26,60 Tagessatz, welcher sich monatlich auf rund € 800 beläuft. Teilen sich die Eltern hingegen die Karenzzeit wiederum untereinander auf, darf das Betreuungsgeld bis zum 18. Lebensmonat des Kindes in Anspruch genommen werden. Bei einer Mehrlingsgeburt wird ein Zuschuss von € 13,30 täglich gewährt.
- Karenz-Variante 12+2
- Bei der Karenz-Variante 12 + 2 handelt es sich um die kürzeste Karenzbezugsdauer, wobei Ihnen diese € 33 pro Tag und somit ca. € 1000 monatlich während der Kinderbetreuungszeit bringt. Möchte der 2. Elternteil ebenfalls in Karenz gehen, so kann dieses Modell bis zum 14. Lebensmonat des Nachwuchses ausgereizt werden und bei Mehrlingsgeburten erhalten Sie pro Tag zusätzlich € 16,50 pro Kind. Zwar kann man bei dieser Variante nur für eine sehr kurze Zeitdauer die Kinderbetreuung als Eltern selbst in die Hand nehmen, der Wiedereinstieg in den Berufsalltag ist in den meisten Fällen jedoch um einiges leichter.
Karenzmodell 2: das gehaltsabhängige Kinderbetreuungsgeld
Alternativ zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld-Konto können Sie sich auch für das sogenannte einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld entscheiden, dessen Höhe davon abhängig ist, wie viel Sie vor der Schwangerschaft bzw. vor der Geburt Ihres Kindes verdient haben.
Bei diesem Modell erhalten Sie nämlich 80 % Ihrer Einkünfte, welche Sie im Jahr vor der Geburt Ihres Kindes generieren konnten. Gedeckelt ist dieser Betrag auf einen Tagessatz von rund € 66 täglich und das entspricht € 2000 im Monat.
Aber auch bei diesem Karenzmodell haben Sie die Wahl, die Kinderbetreuungszeit mit Ihrem Partner zu teilen und erhalten diesen Einkommensersatz nicht nur bis zum vollendeten 12. Lebensmonat Ihres Kindes, sondern der Zeitraum wird automatisch auf 14 Monate verlängert.
Hierbei sollten Sie jedoch bedenken, dass in diesem Fall das Gehalt des 2. in Karenz gehenden Elternteils für die Berechnung des Tagessatzes herangezogen wird. Sollte es sich um eine Mehrlingsgeburt handeln, ist es ebenfalls wichtig zu wissen, dass Sie beim gehaltsabhängigen Kinderbetreuungsgeld keinerlei Zuschläge erhalten.
Zudem gibt es beim gehaltsabhängigen Kinderbetreuungsgeld einige Anspruchsvoraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um dieses genehmigt zu bekommen:
- zumindest ein Elternteil, nämlich derjenige, der das Kinderbetreuungsgeld beziehen möchte muss in den letzten 6 Monaten vor der Geburt des Kindes durchgehend in einem Dienstverhältnis gestanden haben und somit in Österreich sozialversicherungspflichtig gewesen sein.
- In den letzten Monaten kam es zu keinem Bezug von Arbeitslosengeld des Elternteils, der den Antrag auf Kinderbetreuungsgeld stellt.
Die Zuverdienstgrenzen beim Erhalt von Kinderbetreuungsgeld
Immer mehr Menschen entscheiden sich dazu während der Karenz etwas dazuzuverdienen, bzw. müssen während dem Bezug des Kinderbetreuungsgeldes zusätzliches Einkommen generieren. Das ist auch ohne weiteres möglich, allerdings ist es in diesem Fall notwendig, sich an verschiedene Zuverdienstgrenzen zu halten. Werden diese nicht eingehalten bzw. überschritten, müssen Sie den Betrag, den Sie zu viel erhalten haben zurückzahlen, um weiterhin Anspruch auf Karenzgeld zu haben
Viel Ihre Entscheidung auf eine der 4 pauschalen Kinderbetreuungsgeld-Modelle, liegt Ihre individuelle Zuverdienstgrenze als karenzgeldbeziehender Elternteil bei 60 % ihrer Letzteinkünfte vor der Geburt Ihres Kindes. Der Höchstbetrag darf jedoch € 16.200 pro Jahr nicht überschreiten.
Beim einkommensabhängigen Modell sieht das ganze etwas anders aus, denn in diesem Fall dürfen Sie nur eine Betrag von € 6400 pro Jahr zusätzlich verdienen, um weiterhin das gehaltsabhängige Kinderbetreuungsgeld ausbezahlt zu bekommen.
Wichtige Fragen rund um das Thema Kinderbetreuungsgeld
- Wer hat Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld?
Generell haben alle Eltern in Österreich, die sich in einem Dienstverhältnis befinden und somit unselbstständig tätig sind Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld. Dies gilt auch für Personen, die in Österreich als arbeitslos gemeldet sind. Bei dem Karenzgeld handelt es sich somit um eine Ersatzleistung für den ausfallenden Lohn, da der oder die Dienstnehmer/in für diesen Zeitraum vom Arbeitgeber freigestellt wird und kein Gehalt bezieht.
- Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um Kinderbetreuungsgeld zu erhalten?
Damit Sie einen Antrag auf Kinderbetreuungsgeld in Österreich stellen können, muss sich zum einen Ihr Lebensmittelpunkt in Österreich befinden und zum anderen müssen Sie auch Familienbeihilfe für das neugeborene Kind beziehen. Das bedeutet, dass Sie im selben Haushalt wie ebendieses Kind wohnen. Sollten Sie aus dem Ausland zugezogen sein, müssen Sie zudem Ihren rechtmäßigen Aufenthalt in Österreich vorweisen, um Anspruch auf das Kinderbetreuungsgeld zu haben. Weitere Voraussetzungen sind die Einhaltung der vorgeschriebenen Zuverdienstgrenzen sowie die Durchführung aller vom österreichischen Staat geforderten Mutter-Kind-Pass Untersuchungen.
- Ab wann und wo ist es möglich, das Kinderbetreuungsgeld zu beantragen?
Als Elternteil haben Sie die Möglichkeit, dass Kinderbetreuungsgeld ab dem Tag bei Ihrem zuständigen Krankenversicherungsträger zu beantragen, an dem Ihr Kind auf die Welt gekommen ist. In den meisten Fällen werden Ihnen die notwendigen Formulare direkt am Geburtsort des Kindes wie zum Beispiel einem Sanatorium oder im Krankenhaus zur Verfügung gestellt. Sollte das jedoch nicht der Fall sein, können diese ebenfalls von dem jeweiligen Krankenversicherungsträger angefordert werden. Aber auch rückwirkend ist es möglich, bis zum 6. Monat nach der Geburt des Kindes Kinderbetreuungsgeld einzufordern. Zudem ist es wichtig zu wissen, dass 2 verschiedene Anträge auf Kinderbetreuungsgeld gestellt werden müssen, wenn sich die Eltern dazu entschließen, die Karenz unter sich aufzuteilen.
- Ist es möglich, die gewählte Kinderbetreuungsgeld-Variante zu ändern?
Tatsächlich haben Sie die Möglichkeit, die von Ihnen gewählte Anspruchsdauer des Kinderbetreuungsgeldes einmal während Ihrer Karenzzeit zu ändern, wobei der Änderungswunsch mindestens am 91. Tag vor dem Ablauf der ursprünglich gewählten Kinderbetreuungszeit bekannt gegeben werden muss. Damit diesem Wunsch stattgegeben werden kann, muss die neue Anspruchsdauer zeitlich noch möglich sein, da bereits in Anspruch genommene Bezugszeiten selbstverständlich nicht geändert werden können. Sollten Sie sich also dazu entscheiden, Ihre Kinderbetreuungszeit zu verlängern bzw. zu verkürzen, erfolgt es zu einer Neuberechnung des Tagesbetrags und Sie erhalten entweder einen Nachzahlungsanspruch oder eine Rückzahlungsverpflichtung, je nachdem, wie viel Geld Sie bis zu jenem Zeitpunkt erhalten haben bzw. wie Ihr Änderungswunsch in Bezug auf die weitere Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes aussieht.
- Ist es möglich selbst zu berechnen, wie die verschiedenen Karenz-modelle in jedem individuellen Fall aussehen würden?
Möchten Sie gerne wissen, wie viel Geld Sie jeweils zur Verfügung haben, wenn Sie sich für das eine oder das andere Modell beim Kinderbetreuungsgeld entscheiden, stehen Ihnen zu diesem Zweck online zahlreiche verschiedene Rechner zur Verfügung. Geben Sie einfach die von Ihnen gewünschte Anspruchsdauer ein und schon können Sie sich ein besseres Bild davon machen, mit wie viel Karenzgeld Sie rechnen dürfen bzw. wie dieses genau aussieht, wenn Sie sich gemeinsam mit Ihrem Partner die Betreuungszeiten für Ihr Kind aufteilen möchten.