Kinderbeihilfe bezeichnet allgemeine staatliche Leistungen für Eltern und für Erziehungsberechtigte, ihre Höhe ist abhängig von der Zahl und dem Alter der Kinder in der Familie.
In Österreich bekommt jeder nach der Geburt eines Kindes Familienbeihilfe, unabhängig von der Höhe des Einkommens der Eltern.
Wie funktioniert die Familienbeihilfe in Österreich 2020
In Österreich beträgt die Familienbeihilfe pro Kind ab der Geburt jeweils 114 Euro monatlich.
Wenn das Kind 3 Jahre alt ist liegt sie bei 121,90 Euro, wenn es 10 Jahre alt ist, beträgt sie 141,50 Euro, und ab 19 Jahren liegt sie bei 165,10 Euro. Beil allen weiteren Kindern gibt es eine Geschwisterstaffel. Seit dem Jahr 2018 hat sich die Familienbeihilfe in Österreich um 1,9% pro Monat erhöht. Auch der Zuschlag für Behinderungen und für mehrere Kinder ist höher geworden.
- Zum Familienbeihilfe Rechner 2020 in Österreich: https://familienbeihilfe.arbeiterkammer.at/
Wer bekommt Familienbeihilfe in Österreich? – Anspruch
Die Familienbeihilfe wird für alle Kinder in Österreich ab deren Geburt ausbezahlt.
Unter den Begriff Kinder fallen auch Pflegekinder, Adoptivkinder, Stiefkinder oder Enkelkinder. Die Familienbeihilfe wird an alle Eltern und Erziehungsberechtigte bezahlt, die Kinder unter 18 Jahren betreuen. Wenn sich das Kind in einer Ausbildung befindet, wird das Kindergeld bis zum 24. Geburtstag bezahlt. Die Grenze gilt bis zum 25. Geburtstag, wenn das Kind seinen Zivildienst leistet, oder eine erhebliche Behinderung bei dem Kind vorliegt. In Österreich ist es gesetzlich geregelt, dass vorrangig die Mutter des Kindes die Familienbeihilfe erhält.
Der Familienbeihilferechner – Kinderbeihilfe Höhe berechnen
Mit dem Familienbeihilferechner kann man im Internet einfach die Höhe des Kindergeldes ausrechnen, auf das man pro Monat einen Anspruch hat. Dazu muss man die Anzahl und das Alter der Kinder in den Rechner eingeben.
Auch eine Behinderung des Kindes kann angegeben werden. Anschließend klicken Sie auf berechnen.
Wie wird die Familienbeihilfe in Österreich beantragt?
Wenn man eine Familienbeihilfe beantragen möchte, muss man das entsprechende Formular aufrufen und Herunterladen. Der Antrag muss komplett ausgefüllt werden. Das Formular zum Kindergeld muss beim Amt eingereicht werden, anschließend bekommt man den Betrag ausbezahlt.
Familienbeihilfe für Kinder ab 18 Jahre in Österreich
Für Kinder ab 18 Jahre gibt es nur eine Familienbeihilfe, wenn sie in einer Lehre oder in einer Berufsausbildung sind. Das gleiche gilt, wenn sie eine FH oder eine Uni besuchen, oder wenn sie noch zur Schule gehen. Das Kindergeld wird höchstens bis zum 24. Lebensjahr des Kindes ausbezahlt.
Wenn das Kind dauerhaft erwerbsuntätig werden sollte, und dies geschieht vor der Vollendung des 21. Lebensjahres, oder falls es in einer Berufsausbildung ist, vor der Vollendung des 25. Lebensjahres, gibt es keine Altershöchstgrenze für die Auszahlung der Familienbeihilfe.
Wann bekommt man die Familienbeihilfe ausbezahlt?
Alle Empfänger der Familienbeihilfe bekommen das Kindergeld in Österreich monatlich. Dies gilt seit dem 01.09.2014 für die Direktauszahlung plus dem Kinderabsetzbetrag. Man kann die Familienbeihilfe bis zu 5 Jahre im Nachhinein noch beantragen.
Höhe der Kinderbeihilfe in Österreich
- Für jedes Kind ab Geburt 114 Euro im Monat.
- ab 3 Jahren: 121,90 Euro monatl.
- ab 10 Jahren: 141,50 Euro monatl.
- ab 19 Jahren: 165,10 Euro monatl.
Zusätzlich gibt es eine Geschwisterstaffelung.
Vorteile und Nachteile der Familienbeihilfe in Österreich
Die Familienbeihilfe in Österreich ist dafür gedacht, Eltern und Erziehungsberechtigte finanziell zu unterstützen.
Vorteile:
- Die Familienbeihilfe ist unabhängig von der Art der Beschäftigung der Eltern und von ihrem aktuellen Einkommen.
- Jeder Österreicher hat ab der Geburt eines Kindes einen Anspruch auf Familienbeihilfe.
- Ist der Antragsteller lohnsteuerpflichtig, bekommt er monatlich zusätzlich einen sog. Kinderabsetzbetrag.
- Durch die Familienbeihilfe sollen mehr Menschen zum Kinderkriegen motiviert werden.
- Auch Großeltern, Adoptiveltern, Stiefeltern und Pflegeeltern bekommen die Familienbeihilfe.
- Wenn die Eltern den Unterhalt nicht bezahlen, hat das Kind selbst Anspruch auf Familienbeihilfe.
- Das Kindergeld soll es den Eltern erleichtern, auch nach der Geburt berufstätig bleiben zu können.
- Es verbessert die Möglichkeit für die Eltern, auch in Teilzeit zu arbeiten.
Nachteile:
- Die Familienbeihilfe wird während des Zivil- oder Ausbildungsdienstes nicht bezahlt.
- Sie wird auch nicht bezahlt, wenn von einem früheren Ehepartner Unterhalt für das Kind bezahlt wird.
- Wenn ein Kind eine Ausbildung abgeschlossen hat, und arbeitslos gemeldet ist, wird die Familien-
- Beihilfe nicht mehr bezahlt.
- Der Staat übernimmt große Kosten und der Aufwand für die Bürokratie ist sehr hoch.
- Für die Bezieher sind die zahlreichen Ausnahmeregelungen zum Thema Studium und Arbeit nur schwer zu durchschauen.
Wie hoch ist der Zuschlag bei Geschwisterkindern?
Zahl der Geschwister Zuschlag pro Monat
- 2 7,10 € pro Kind
- 3 17,40 € pro Kind
- 4 32,00 € pro Kind
- 5 35,70 € pro Kind
- 6 34,30 € pro Kind
- 7 52,00 € pro Kind
Wo liegt die Zuverdienstgrenze beim Thema Familienbeihilfe?
Wenn eine Person studiert und gleichzeitig nebenbei berufstätig ist, hat sie trotzdem Anspruch auf das Geld aus der Familienbeihilfe. Allerdings darf man pro Jahr nicht mehr als 10.000 Euro dazuverdienen.
Erhöhte Familienbeihilfe bei Kindern mit Behinderung
Die erhöhte Familienbeihilfe für Kinder mit Behinderung beträgt ab dem 01. Januar 2018 155,90 Euro pro Monat.
Entscheidend ist hierbei der Grad der Behinderung des Kindes. Die Familien bekommen das Geld zusätzlich zur Familienbeihilfe. Der Nachweis für die Behinderung muss mit Hilfe eines ärztlichen Gutachtens erbracht werden.
Sie wird genauso lange bezahlt wie die normale Familienbeihilfe, und man kann sie auch rückwirkend ausbezahlt bekommen. Rückwirkend bekommt man sie allerdings höchstens für 5 Jahre ausbezahlt.
Das Schulstartgeld
Ein Teil der Familienbeihilfe ist das sogenannte Schulstartgeld. Eltern bekommen für jedes Kind im Alter zwischen 6 und 15 Jahren zum Schulstart eine Auszahlung von 100 Euro. Diese Auszahlung erhalten die Familien automatisch im September, wenn das Kind eingeschult wird.
Der Zuschlag für mehrere Kinder
Wenn eine Familie mehr als 3 Kinder hat, bekommt sie den sogenannten Mehrkindzuschlag. Wenn das Familieneinkommen nicht höher als 55.000 Euro im Jahr beträgt, wird der Zuschlag beim regionalen Wohnsitzfinanzamt beantragt. Dieser beträgt für jedes Kind im Monat 20 Euro. Beim klassischen Familienbeihilferechner wird dieser Zuschlag nicht mit aufgeführt. In vielen Berechnungstabellen ist er ebenfalls nicht enthalten.
Die Familienbeihilfe bei einem eigenen Einkommen des Kindes
Bis das Kind 19 Jahre als ist, spielen seine eigenen Einkünfte keine Rolle. Ist das Kind 20 Jahre alt geworden, darf sein Einkommen nicht höher als 10.000 Euro im Kalenderjahr betragen. Ansonsten gibt es Rückzahlungsforderungen auf das Geld der Familienbeihilfe. Die Familie muss den Betrag zurück bezahlen, der Höher als der Grenzbetrag von 10.000 Euro liegt.
EU-Bürger werden mit Österreichern gleichgestellt
EU-Bürger werden mit österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt und haben ebenfalls einen Anspruch Auf Familienbeihilfe. Dies wird in internationalen Abkommen und EU-Regelungen geregelt.
Gültig ist hier die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 für die Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Selbständige, Arbeitnehmer und deren Familienangehörige, die in die EU einwandern oder aus der EU auswandern.
Dabei gilt das Beschäftigungslandprinzip. Dies bedeutet, dass jeder Arbeitnehmer das Familiengeld bekommt, dass ihm nach den Regeln des Landes, in dem er gerade arbeitet, auch zustehen würde. Dies ist auch gültig, wenn sich die Kinder während der meisten Zeit in einem anderen EU-Staat aufhalten.
Wenn aber jeder Elternteil in einem anderen EU-Staat berufstätig ist, wird das Wohnlandprinzip angewendet. Das heißt, das Familiengeld wird nach den Regeln bezahlt, in denen sich die Kinder die meiste Zeit aufhalten.
Die wichtigsten Fragen zur Familienbeihilfe in Österreich
- 1. Wie hoch ist in Österreich die Familienbeihilfe?
Im Jahr 2020 beträgt die Familienbeihilfe in Österreich 114 Euro pro Kind. Ist das Kind 3 Jahre alt, bekommt man 121,90 Euro pro Monat. Wenn das Kind 10 Jahre alt ist, sind es 141,50 Euro. Und ab 19 Jahren erhält man 165,10 Euro.
- 2. Wann bekommt man das Familiengeld ausbezahlt? (Datum)
Die Eltern bekommen das Geld der Familienbeihilfe in Österreich monatlich ausbezahlt. Ab dem 01.09.2014 erfolgt jeden Monat eine Direktauszahlung plus Kinderabsetzbetrag. Man kann die Familienbeihilfe bis zu 5 Jahre im Nachhinein beantragen.
- 3. Wie lange bekommt man die Familienbeihilfe ausbezahlt?
Das Familiengeld wird für alle minderjährigen Kinder ausbezahlt, aber auch an alle volljährigen, solange sie das 24. Lebensjahr noch nicht erreicht haben.