Bausparen gibt es in Österreich bereits sehr lange und es ist auch heute noch als Geldanlage sehr beliebt.
Die Bezeichnung „Bausparen“ rührt davon her, dass diese Sparform für eine Finanzierung oder Teilfinanzierung von einem Eigenheim verwendet wurde, weil mit einem Bausparvertrag häufig auch ein günstiges Baudarlehen kombiniert werden kann.
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Dieser Grund für das Bausparen wird auch heute noch in Österreich verstärkt genutzt. Viele Bausparer haben jedoch heute einen Bausparvertrag, um sich mit dem angesparten Kapital auch andere Wünsche zu erfüllen, weil der Bausparvertrag normalerweise nicht zweckgebunden ist.
- Info: Die Bausparprämie 2020 in Österreich beträgt 18 € – Dies entspricht 1,5 % der Bausparsumme.
Anbieter von Bausparverträgen in Österreich
Bausparverträge gibt es in Österreich von den Bausparkassen. In Österreich haben die Bausparkassen häufig Partnerschaften mit den einzelnen Bankgesellschaften oder sind in die Bank-Unternehmen integriert. Dadurch ist es möglich, dass man an fast jeder Filiale einer Bank in Österreich einen Bausparvertrag abschließen kann.
In Österreich erfolgt ein Großteil der Verwaltung der Spareinlagen bei Bausparkassen über 4 Anbieter. Dazu gehören die Bausparkasse Wüstenrot, die Raiffeisen Bausparkasse, die s-Bausparkasse und die start.bausparkasse.
Bausparkasse Wüstenrot
Die Bausparkasse Wüstenrot AG ist ein Unternehmen aus der Bausparbranche, das nach einem Ort in Baden-Württemberg in Deutschland benannt wurde. Dieses Unternehmen ist aber seit Jahrzehnten aus in Österreich aktiv.
Von dem Unternehmen werden verschiedenartige Bausparprodukte angeboten. Dazu gehört zum Beispiel auch „das dynamische Bausparen“ mit einer 6jährigen Bindung und variablen Zinsen. Auch wird ein Konzept für junge Bausparer angeboten. Weitere Produkte sind unter anderem das „VorsorgeSparenPlus“ oder die Variante „BONUS-Sparen“.
Raiffeisen Bausparkasse
Die Raiffeisen Bausparkasse ist in Österreich der Marktführer im Bereich von Bausparen. Bei der Raiffeisen Bausparkasse werden die üblichen 6 Ansparjahre auf 7 Kalenderjahre aufgeteilt. Dadurch erhalten dann die Bausparer eine geförderte Sparsumme von 8.400 Euro anstelle von 7.200 Euro.
In der Ansparphase bleibt der Zinssatz im ersten Jahr fest, danach bewegt er sich in den vorgesehenen Bahnen. Eine flexible Einzahlung ist hier möglich. Daneben werden von der Raiffeisen Bausparkasse weitere Bausparprodukte, wie „Jugend-Bausparen“, „Welcome-Bausparen“ oder „Relax-Bausparen“ angeboten.
s-Bausparkasse
Die s-Bausparkasse ist Teil der österreichischen Sparkassengruppe. Die s-Bausparkasse bietet zunächst einmal das normale Bausparen mit festen Zinsen und 6 Jahre Bindungszeit an. Ebenso gibt es bei der s-Bausparkasse weitere Produkte, wie das „PlusBausparen“ oder das „Goldene Bausparen“.
start:bausparkasse
Die start: bausparkasse ist aus dem ABV Bausparen entstanden und ist eine klassische Bausparkasse in Österreich. Auch diese Bausparkasse bietet das normale Bausparen als Hauptbestandteil ihrer Produktpalette an. Ebenso werden auch hier noch weitere Produkte im Bereich des Bausparens angeboten.
Die Höhe der staatlichen Bausparprämie
Seit dem Jahr 2012 wird vom österreichischen Staat eine Prämie von 1,5 bis 4 Prozent auf die jährliche Einzahlung gewährt. Dabei liegt der Höchstbetrag im Jahr bei 1.200 Euro Auf die staatliche Bausparprämie wird keine Kapitalertragssteuer in Anrechnung gebracht. Dies gilt jedoch für die normale Verzinsung, die durch die Bausparkasse erfolgt.
Diese staatliche Bausparprämie gibt es pro Bausparer nur für einen Bausparvertrag. Wenn hier ein Zweitvertrag abgeschlossen wird, kommt hier kein Zuschuss in Anrechnung. Dabei beträgt die gesetzliche Mindestlaufzeit für die Phase des Ansparens 6 Jahre.
Dabei kommen dann vom Staat im Höchstfall 7.200 Euro subventionierte Spareinlagen zusammen. Bei der bereits erwähnten Raiffeisen Bausparkasse können es im Höchstfall 8.400 Euro sein. Die staatliche Prämie in Prozent wird jährlich neu festgelegt und dies hängt von der Zinsentwicklung am Kapitalmarkt in Österreich ab. Dabei wird die Prämie immer nachträglich im darauffolgenden Jahr am 31. Januar gutgeschrieben.
Die Vorgehensweise, wenn ein Bausparvertrag vorzeitig aufgelöst wird
Der Bausparer hat das Recht, seinen Bausparvertrag vor dem vereinbarten Vertragsende aufzulösen. Dabei gehen ihm jedoch die vereinbarten Zinsen sowie die staatlichen Prämien verloren. Zusätzlich muss er noch eine Verwaltungskostenpauschale bezahlen, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bausparanbieters enthalten ist.
Sollte nachweislich das Geld aus einem vorzeitig aufgelösten Bausparvertrag für einen neuen Wohnraum eingesetzt werden, kann der Bausparer die bereits an ihn ausbezahlten Prämien behalten.
Deshalb ist es sinnvoll, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei den einzelnen Anbietern genauer zu betrachten. Diese befinden sich auf den jeweiligen Webseiten der Anbieter. Auch sind dort die aktuellen Infos zu den Spesen, Zinssätzen sowie Zinsanpassungsregeln vermerkt. Deshalb sollte hier sorgfältig verglichen werden. Auch können Kontoführungsgebühren anfallen.
Die Funktionsweise des Bausparens
Bei einem Bausparvertrag handelt es sich um einen Vertrag zwischen dem Kunden und einer Bank (in diesem Fall der Bausparkasse). Der Kunde zahlt auf der Grundlage des vereinbarten Vertrages in regelmäßigen Abständen einen bestimmten Betrag über eine vertraglich vereinbarte Zeitspanne in den Bausparvertrag ein.
Am Ende der Laufzeit erhält er dann als Gegenleistung die eingezahlte Summe sowie die vereinbarten Zinsen und die staatliche Prämie ausbezahlt. Da es sich hierbei um eine Art geschlossenes System handelt, ist diese Art von Sparen mit weniger Risiko verbunden, als wenn zum Beispiel eine Aktienanlage getätigt wird.
Das Einzahlen
In den Vertrag muss der Kunde über mehrere Jahre einzahlen. Deshalb sollten dabei die monatlichen Einzahlungen auch nicht das beim Kunden vorhandene Budget stark belasten.
Der Kunde oder der Bausparer kann hier jedoch die Einzahlungshöhe selbst bestimmten und somit den vorhanden Möglichkeiten entsprechend anpassen. Hierzu ist jedoch zu beachten, dass es bei den Bausparkassen für die Einzahlungen Ober- und Untergrenzen gibt.
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Somit ist ein Minimum vorhanden, das monatlich einzuzahlen ist. In der Regel liegt das zwischen 25 und 30 Euro. Was die Obergrenze anbelangt, so liegt diese in der Regel bei 100 Euro im Monat. Was die regelmäßige Einzahlungsmöglichkeit angeht, so bieten hier die Bausparkassen eine monatliche, vierteljährliche, halb oder jährliche Zahlung an.
Auch verhalten sie zum Teil einige Bausparkassen hier flexibel, wenn hier dann später eingezahlt oder die Gesamtsumme dann auf ein Mal bezahlt wird. Für die Bausparkassen ist das noch kein zwingender Kündigungsgrund. Dabei ist es für den vertragsgemäßen Abschluss eines solchen Vertrages wichtig, dass hier mindestens die Hälfte des Sparzieles erreicht wird.
Die Laufzeiten
Die Mindestlaufzeit eines Bausparvertrages beträgt 6 Jahre. Wenn es von der Zeit her dann über die 6 Jahre hinaus geht, ist dies vom Angebot der jeweiligen Bausparkasse abhängig. Die gängigsten Laufzeiten sind die Mindestlaufzeit von 6 Jahren, die Höchstlaufzeit von 10 Jahren oder die Höchstlaufzeit bis zu Erreichung einer vorher festgelegten Sparsumme. Auch kommt zum Teil noch der Höchstbetrag mit der Option zum Einsatz, dass dann der Vertrag vorzeitig nach der Mindestlaufzeit von 6 Jahren aufgelöst werden kann.
Bei der Höchstlaufzeit, bis eine bestimmte Bausparsumme erreicht wird, wird die Höhe der Summe im Vertrag festgelegt. Wenn dann höhere Summen einbezahlt werden sollen, muss ein neuer Vertragspartner gesucht werden.
Bei der Option Höchstlaufzeit und vorzeitige Auflösung liegt zwar die vereinbarte Laufzeit deutlich über der Mindestlaufzeit von 6 Jahren. Hier hat jedoch der Bausparer dann die Möglichkeit, nach Ablauf der 6 Jahre den Vertrag aufzulösen. Bei diesem Modell sind jedoch die Zinsen für die ersten 6 Jahre deutlich unter der Zinshöhe, die dann ab dem 7. Jahr zur Abrechnung kommt.
Die Zinsen
Im Zuge der Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB), die bereits einige Jahre anhält, liegt der Zinssatz bei einer Mindestlaufzeit von 6 Jahren bei ungefähr 0,25 Prozent p.a. und auch darunter.
Die staatliche Prämie
Seit dem Jahr 2012 gibt es in Österreich für Bausparverträge eine staatliche Prämie. Diese wird vom Finanzministerium festgelegt. Der Höchstbetrag für diese Bausparprämie liegt aktuell bei Einzahlungen von maximal 1.200 Euro pro Bausparer und Vertrag. Wie bereits erwähnt, gibt es für einen Zweitvertrag derselben Person keine staatliche Prämie mehr.
Die steuerliche Abwicklung
Der bei einem Bausparvertrag jährlich anfallende Zins unterliegt ebenfalls der Kapitalertragssteuer (KESt) und muss abgeführt werden. Für die staatliche Bausparprämie kommt keine KESt in Anrechnung.
Die Sicherheit
Bausparverträge sind in Österreich Sparanlagen. Hier greift dann auch die gesetzliche Einlagensicherung, wenn es sich um eine Gesellschaft handelt, die an einer österreichischen Bank angeschlossen oder mit dieser verbunden ist.